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   BGH, 31.01.2019 - 4 StR 471/18   

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https://dejure.org/2019,7218
BGH, 31.01.2019 - 4 StR 471/18 (https://dejure.org/2019,7218)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2019 - 4 StR 471/18 (https://dejure.org/2019,7218)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 4 StR 471/18 (https://dejure.org/2019,7218)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wahlfeststellung zwischen versuchtem Betrug und versuchtem Computerbetrug; Berichtigung des Schuldspruchs

  • Wolters Kluwer

    Wahlfeststellung zwischen versuchtem Betrug und versuchtem Computerbetrug; Berichtigung des Schuldspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Wahlfeststellung zwischen versuchtem Betrug und versuchtem Computerbetrug; Berichtigung des Schuldspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 31.01.2019 - 4 StR 471/18
    Der Senat schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse auf niedrigere Freiheitsstrafen erkannt hätte, weil eine unterschiedliche konkurrenzrechtliche Beurteilung bei unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 544/04, NStZ-RR 2005, 199, 200; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97 mwN).
  • BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07

    Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von

    Auszug aus BGH, 31.01.2019 - 4 StR 471/18
    Da sich nach den Feststellungen die Täuschungshandlung hier gegen eine natürliche Person richtete, was als (versuchter) Betrug zu qualifizieren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395), war kein Raum für eine Wahlfeststellung; eine solche ist nur bei Unaufklärbarkeit des tatsächlichen Ablaufs zulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2014 - 3 ARs 13/14, NStZ-RR 2015, 39; vom 18. Juni 2008 - 2 StR 115/08, juris Rn. 15; vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395; SSW-StGB/Hilgendorf, 4. Aufl., § 263a Rn. 45).
  • BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13

    Einheitliche Tat des Computerbetruges bei in kurzem zeitlichen Abstand getätigten

    Auszug aus BGH, 31.01.2019 - 4 StR 471/18
    Dadurch, dass die Strafkammer in diesem Fall lediglich eine Versuchsstrafbarkeit angenommen hat, obwohl ein Gefährdungsschaden eintrat, ist der Angeklagte nicht beschwert (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13, wistra 2014, 392 mwN).
  • BGH, 30.09.2014 - 3 ARs 13/14

    Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Auszug aus BGH, 31.01.2019 - 4 StR 471/18
    Da sich nach den Feststellungen die Täuschungshandlung hier gegen eine natürliche Person richtete, was als (versuchter) Betrug zu qualifizieren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395), war kein Raum für eine Wahlfeststellung; eine solche ist nur bei Unaufklärbarkeit des tatsächlichen Ablaufs zulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2014 - 3 ARs 13/14, NStZ-RR 2015, 39; vom 18. Juni 2008 - 2 StR 115/08, juris Rn. 15; vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395; SSW-StGB/Hilgendorf, 4. Aufl., § 263a Rn. 45).
  • BGH, 18.05.2010 - 4 StR 182/10

    Voraussetzungen der Tatmehrheit bei der Untreue (natürliche Handlungseinheit)

    Auszug aus BGH, 31.01.2019 - 4 StR 471/18
    Eine solche ist anzunehmen, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2010 - 4 StR 422/10, NStZ-RR 2010, 375; vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10, wistra 2010, 345, jeweils mwN).
  • BGH, 14.09.2010 - 4 StR 422/10

    Natürliche Handlungseinheit beim Betrug (Einreichung von Lastschriften an einem

    Auszug aus BGH, 31.01.2019 - 4 StR 471/18
    Eine solche ist anzunehmen, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2010 - 4 StR 422/10, NStZ-RR 2010, 375; vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10, wistra 2010, 345, jeweils mwN).
  • BGH, 09.03.2005 - 2 StR 544/04

    Schuldumfang (Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenzen); Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 31.01.2019 - 4 StR 471/18
    Der Senat schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse auf niedrigere Freiheitsstrafen erkannt hätte, weil eine unterschiedliche konkurrenzrechtliche Beurteilung bei unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 544/04, NStZ-RR 2005, 199, 200; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97 mwN).
  • BGH, 27.06.2018 - 4 StR 116/18

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 31.01.2019 - 4 StR 471/18
    Der Senat schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse auf niedrigere Freiheitsstrafen erkannt hätte, weil eine unterschiedliche konkurrenzrechtliche Beurteilung bei unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 544/04, NStZ-RR 2005, 199, 200; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97 mwN).
  • BGH, 18.06.2008 - 2 StR 115/08

    Betrug (individuelle Prüfung von Überweisungsträgern); Computerbetrug;

    Auszug aus BGH, 31.01.2019 - 4 StR 471/18
    Da sich nach den Feststellungen die Täuschungshandlung hier gegen eine natürliche Person richtete, was als (versuchter) Betrug zu qualifizieren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395), war kein Raum für eine Wahlfeststellung; eine solche ist nur bei Unaufklärbarkeit des tatsächlichen Ablaufs zulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2014 - 3 ARs 13/14, NStZ-RR 2015, 39; vom 18. Juni 2008 - 2 StR 115/08, juris Rn. 15; vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395; SSW-StGB/Hilgendorf, 4. Aufl., § 263a Rn. 45).
  • BGH, 24.10.2023 - 2 StR 338/23

    Androhung einer rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit

    Da sich weitere Feststellungen hierzu treffen lassen, kommt eine grundsätzlich in Betracht zu ziehende Wahlfeststellung zwischen Betrug und Computerbetrug (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394; Beschluss vom 31. Januar 2019 - 4 StR 471/18) nicht in Betracht.
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